Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gem. BaustellV
Laut Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Quelle: www.aknw.de/aktuell/sonderthemen/sigeko/
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